Steuerberater in Husum

Beratung auf mich und mein Unternehmen zugeschnitten

Kapitalgesellschaften

Gewinnausschüttung und Besteuerung immer im Blick

Zu den Kapitalgesellschaften gehören Unternehmen, die rechtlich als GmbH, AG oder KGaA organisiert sind. Sie alle sind Körperschaften des privaten Rechts und gelten als juristische Person. Der große Vorteil dieser Rechtsform ist für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer, dass die Haftung für Schulden auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist. Für Kapitalgesellschaften gelten komplexe handels- und steuerrechtliche Vorschriften, unter anderem sind die Gewinne einer Kapitalgesellschaft körpersteuerpflichtig und unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer. Mit unserem Know-how unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihrer Steuerlast, wir erklären Ihnen, was bei der Ausschüttungen von Gewinnen an die Anteilseigner zu beachten ist und helfen Ihnen dabei, Steuerfallen zu umgehen. Wenn Sie ein neues Unternehmen gründen wollen, beraten wir Sie natürlich auch gern bei der Wahl der geeigneten Rechtsform.

Der LBV Unternehmensverbund

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