Steuerberater in Husum

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Lohnkostenoptimierung

Die Lohnkostenoptimierung basiert darauf, dass systematisch Teile des Bruttogehaltes durch Zuwendungen ersetzt werden, die der Gesetzgeber vollständig von der Lohnsteuer befreit hat oder die vergünstigt pauschal besteuert werden. Diese Zuwendungen sind darüber hinaus oft auch noch sozialversicherungsfrei. Das bedeutet: Ihre Arbeitnehmerin oder Ihr Arbeitnehmer hat netto genauso viel oder sogar mehr Geld in der Tasche als bei der höheren Bruttogehaltszahlung, während für Sie als Arbeitgeber die Lohnkosten geringer sind. Clever oder? Doch es gibt auch Dinge zu beachten, zum Beispiel, dass Angestellte bei einem geringeren Bruttoeinkommen weniger Geld in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder dass im Bezugsfall das Arbeitslosen- und Krankentagegeld geringer sind.

Die Lohnkostenoptimierung lässt sich entweder anwenden, indem man bestehende Arbeitsverträge in Absprache mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter ändert und ein Teil des bisherigen Bruttoeinkommens durch eine geeignete Zuwendungen ersetzt. Oder Sie bieten als der Arbeitgeber bietet bei der nächsten Lohnverhandlung statt einer Lohnerhöhung die kostengünstigere Zuwendung zum bestehenden Bruttolohn an, um Ihren Lohnkostenanstieg zu optimieren. Beispiele für steuerlich begünstigte Zuwendungen sind Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge oder zur betrieblichen Gesundheitsförderung, Sachzuwendungen oder Gutscheine. Wir erklären Ihnen ausführlich die Details.

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